Der Besuch der Bewohner ist möglich,
so lange der Bewohner und die Einrichtung nicht unter Quarantäne stehen.
Personen haben nur Zutritt, wenn sie sich unmittelbar vor jedem Besuch,
einem Antigen-Schnelltest durch unsere Einrichtung unterziehen, oder
einen aktuellen, negativen Corona-Schnelltest, der durch geschultes Personal durchgeführt wurde, vorlegen.
Testnachweise müssen schriftlich vorgelegt werden (ausgedruckt).
Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein, ein Schnelltest nicht älter als 24 Stunden.
Ein Selbsttest reicht nicht, da bei der Selbstanwendung fehlerhafte Ergebnisse schon durch eine schlechte Handhabung
des Tests entstehen können.
Alle Informationen finden Sie in unserem Konzept zur Prävention von COVID-19 pdf